Individuelle Pflege
- Grundpflege des Körpers, Lagerung, Mobilisierung und Vorbeugung
- Behandlungspflege, wie z. B. Medikamente verabreichen oder Injektionen geben
- Professionelle Wundversorgung
- Verhinderungspflege, wenn Angehörige entlastet werden sollen oder ausfallen
- Begleitende und mobilisierende Pflege nach einem Aufenthalt im Krankenhaus
- Sensible Begleitung bei schweren Krankheiten
- Zusätzliche Betreuung bei eingeschränkten Alltagsfähigkeiten (SGB XI, § 45 a/b)
- 24 Stunden Rufbereitschaft
Beratung und Service
- Ganzheitliche Pflege, d. h. die physischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Wünsche werden betrachtet
- Gemeinsame Ermittlung des Pflegebedarfs, Unterstützung bei der Antragstellung und Begleitung der MDK-Begutachtung
- Enge fachliche und pflegerische Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten
- Kleines, erfahrenes Pflegeteam, kleine persönliche Einheiten
- Häusliche Schulungen, Pflegekurse
- Demenzberatung und Demenzpflege
- Beratung nach § 37,3 SGB XI
- Wohnraumberatung
- Vermittlung von Services wie Hausnotruf, Menüservice, Fußpflege usw.
- Beratung der Angehörigen und Abstimmung mit diesen Ambulante Pflege auch für Menschen mit Behinderungen
- Wohncafé im Wohnprojekt Wohnen+ in Brunsbüttel
Eingliederungshilfe
- Der Leistungserbringer erbringt Assistenzleistungen gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 1 sowie 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX.
- Übernahme- und Begleitassistenzleistungen unter Einsatz einer die Leistungen organisierenden qualifizierten Fachkraft entsprechend dem individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten erbracht.
- Zudem Leistungen, um Teilhabebarrieren abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Fähigkeiten zu erhalten oder Folgen zu mildern, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, sowie die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern.
- Im Rahmen des Assistenzangebotes soll in dem jeweils individuell erforderlichen Umfang die größtmögliche Teilhabe und Eigenverantwortlichkeit der Leistungsberechtigten erreicht werden.
- Das Angebot ist geleitet vom Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.
- Mit dem Leistungsangebot werden die Fähigkeiten der Leistungsberechtigten unterstützt, eigene Ressourcen zu erfahren, wahrzunehmen und auszuschöpfen und diese als zusätzliche Handlungsmöglichkeiten in den Alltag zu integrieren. Sie werden bei der Nutzung ihres Sozialraums durch Förderung, Befähigung der Akteure im Sozialraum und Entwicklung neuer Angebote unterstützt.
- Leistungs- und Vergütungsvereinbarung Assistenz im Einzelwohnen Neue Gärtnerei eG 26.05.2026
- Es werden Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung und Gestaltung des Alltags erbracht.
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