Pflegedienst Mook we gern
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Aktuelles

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Hinweisgeberschutzgesetz

12.03.2025 - Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Ab dem 17.12.2023 bietet die Mook we gern gGmbH daher eine Möglichkeit der nicht nachverfolgbaren (anonymen) Hinweisgebung nach Hinweisgeberschutzgesetz an, soweit ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht von Handlungen und /oder Unterlassungen aus folgenden Bereichen vorliegt:

Hier sind einige wichtige Dinge, die Sie über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen sollten:

Meldewege:

Über einen Link auf dieser Homepage (dieser folgt vorauss. bis 22.12.2023) oder direkt bei unserer Qualitätsmanagementbeauftragten Marion Aßmann bei der Stiftung Mensch kann ein Hinweis gegeben werden.

Die Hinweise werden von Frau Marion Aßmann, der Qualitätsmanagementbeauftragten der Stiftung Mensch als Meldebeauftragte, entgegengenommen und bearbeitet. Alle Hinweise werden bearbeitet und zu allen Hinweisen erfolgt eine Rückmeldung.

Schutz der Identität:

Das Gesetz schützt die Identität der Hinweisgebenden. Das heißt, dass niemand erfahren darf, wer die Informationen gemeldet hat, es sei denn, der Hinweisgebende stimmt ausdrücklich zu.

Hinweisgebende Personen können neben Kolleg*innen und Mitarbeitenden weiterhin sein:

Alle Verantwortlichen der Stiftung Mensch möchten ausdrücklich ermutigen, Hinweise auf Missstände zu geben und zusammen immer besser zu werden.

Bei weiteren Fragen sind auf der Homepage des Bundesamt für Justiz zusätzliche Informationen zu finden:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Kontakt:
Stiftung Mensch
Qualitätsmanagement

Meldebeauftragte: Marion Aßmann
Eescher Weg 67
25704 Meldorf
Telefon: 04832/999 343
E-Mail: marion.assmann@stiftung-mensch.com

Hinweis: Die Mook we gern gGmbH ist ein Tochterunternehmen der Stiftung Mensch, bei der die Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet ist.

 


Projekt ‚Autonome ambulante Pflegeteams – mehr Menschlichkeit für ein attraktives Arbeitsfeld‘

03.01.2025 - Das Projekt ‚Autonome ambulante Pflegeteams – mehr Menschlichkeit für ein attraktives Arbeitsfeld‘ wurde vom 15.11.2019 bis 14.11.2022 von dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung und das Ministerium für Justiz und Gesundheit, sowie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gefördert.

Die Projektziele und gesundheitspolitischen Ziele finden Sie in dieser Broschüre Autonome ambulante Pflegeteams – mehr Menschlichkeit für ein attraktives Arbeitsfeld.