Jetzt geht es bald los – die Neue Gärtnerei eG startet
11.06.2026 - Die Vorfreude wächst: Schon bald startet unser neues genossenschaftliches Wohnprojekt „Neue Gärtnerei eG“ in Meldorf. Mit der Bauübergabe am 19. Juni wird ein wichtiger Meilenstein erreicht, bevor ab dem 24. Juni die ersten Bewohnerinnen und Bewohner einziehen. Offizieller Start des Projekts ist der 1. Juli 2026.
Die Neue Gärtnerei eG ist bereits vollständig belegt. In den 21 Wohnungen werden künftig 22 Menschen leben, die ganz unterschiedliche Lebensgeschichten, Wünsche und Unterstützungsbedarfe mitbringen. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben selbstständig in ihrem eigenen Zuhause und erhalten die Unterstützung, die sie individuell benötigen.
Als ambulanter Dienst erweitert Mook we gern mit diesem Projekt sein Angebot um Leistungen der Eingliederungshilfe. Neben ambulanter Pflege bieten wir künftig unter anderem Qualifizierte Assistenz und Übernahme-Assistenz an. Unser Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Neben den Wohnungen entstehen auch Orte der Begegnung. Zwei Gemeinschaftsräume, ein Hobbyraum und die Gartenanlage bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten, Gespräche und nachbarschaftliches Miteinander. Gleichzeitig bleibt genügend Platz für Privatsphäre und individuelles Wohnen. Die zentrale Lage in Meldorf ermöglicht eine gute Anbindung an das Stadtleben und schafft viele Möglichkeiten zur Teilhabe im Alltag. So verbindet die Neue Gärtnerei eG selbstständiges Wohnen mit Gemeinschaft, Unterstützung und Lebensqualität.
Wir freuen uns sehr darauf, die neuen Bewohnerinnen und Bewohner willkommen zu heißen und gemeinsam eine lebendige Hausgemeinschaft wachsen zu lassen. Jetzt geht es bald los – und wir können es kaum erwarten, die Neue Gärtnerei eG mit Leben zu füllen.
Hinweisgeberschutzgesetz
12.03.2025 - Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.
Ab dem 17.12.2023 bietet die Mook we gern gGmbH daher eine Möglichkeit der nicht nachverfolgbaren (anonymen) Hinweisgebung nach Hinweisgeberschutzgesetz an, soweit ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht von Handlungen und /oder Unterlassungen aus folgenden Bereichen vorliegt:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheitsschutz
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten
- Strafbewehrte Verstöße nach deutschem Recht
- Bußgeldbewehrte Verstöße nach deutschem Recht, bei der die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
Hier sind einige wichtige Dinge, die Sie über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen sollten:
Meldewege:
Über einen Link auf dieser Homepage (dieser folgt vorauss. bis 22.12.2023) oder direkt bei unserer Qualitätsmanagementbeauftragten Marion Aßmann bei der Stiftung Mensch kann ein Hinweis gegeben werden.
Die Hinweise werden von Frau Marion Aßmann, der Qualitätsmanagementbeauftragten der Stiftung Mensch als Meldebeauftragte, entgegengenommen und bearbeitet. Alle Hinweise werden bearbeitet und zu allen Hinweisen erfolgt eine Rückmeldung.
Schutz der Identität:
Das Gesetz schützt die Identität der Hinweisgebenden. Das heißt, dass niemand erfahren darf, wer die Informationen gemeldet hat, es sei denn, der Hinweisgebende stimmt ausdrücklich zu.
Hinweisgebende Personen können neben Kolleg*innen und Mitarbeitenden weiterhin sein:
- ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
- Bewerber*innen
- Praktikant*innen
- Dienstleister und deren Mitarbeiter*innen
- Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören
- aber auch: Dritte, die mit Hinweisgebenden in Verbindung stehen und in einem beruflichen Kontext Repressalien erleiden könnten (z.B. Kolleg*innen)
Alle Verantwortlichen der Stiftung Mensch möchten ausdrücklich ermutigen, Hinweise auf Missstände zu geben und zusammen immer besser zu werden.
Bei weiteren Fragen sind auf der Homepage des Bundesamt für Justiz zusätzliche Informationen zu finden:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Kontakt:
Stiftung Mensch
Qualitätsmanagement
Meldebeauftragte: Marion Aßmann
Eescher Weg 67
25704 Meldorf
Telefon: 04832/999 343
E-Mail: marion.assmann@stiftung-mensch.com
Hinweis: Die Mook we gern gGmbH ist ein Tochterunternehmen der Stiftung Mensch, bei der die Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet ist.
Projekt ‚Autonome ambulante Pflegeteams – mehr Menschlichkeit für ein attraktives Arbeitsfeld‘
03.01.2025 - Das Projekt ‚Autonome ambulante Pflegeteams – mehr Menschlichkeit für ein attraktives Arbeitsfeld‘ wurde vom 15.11.2019 bis 14.11.2022 von dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung und das Ministerium für Justiz und Gesundheit, sowie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gefördert.
Die Projektziele und gesundheitspolitischen Ziele finden Sie in dieser Broschüre Autonome ambulante Pflegeteams – mehr Menschlichkeit für ein attraktives Arbeitsfeld.